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„Haben Sie in diesem Quartal schon Praxisgebühr bezahlt?“ – Das ist meist die erste Frage, die Patienten beim Betreten einer Arztpraxis hört. Die Sprechstundenhilfe erkennt an der Reaktion des Kunden sofort, ob er in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Mitglied ist. Leider ist es häufig der Fall, dass der "geoutete" Kassenpatient länger als der Privatpatient auf einen Termin wartet. Der Grund für die Ungleichbehandlung: Private Krankenversicherungen erstatten Ärzte höhere Gebührensätze und auch teurere Therapieformen.

Privatpatienten genießen in der ambulanten Versorgung noch weitere Vorteile: Private Krankenversicherungen erstatten je nach Tarif auch ärztlich verschriebene Medikamente und Hilfsmittel, etwa Sehhilfen, die gesetzlich Versicherte generell privat zahlen müssen. Dazu profitieren privat Versicherte früher als Kassenpatienten von den neuesten Arzneimitteln. Der Gemeinsame Bundesausschuss lässt nämlich neue Präparate erst nach einer Vorlaufzeit als Kassenleistung zu. Voraussetzungen: Sie sind wirksam und günstig. Außerdem können Privatpatienten sich auch den Besuch beim Heilpraktiker bezahlen lassen und sogar alternative Heilmittel nutzen.

Naturheilverfahren sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen. Auch in der stationären Versorgung ist die „Zwei-Klassen“-Medizin allgegenwärtig. Privatpatienten erhalten ein Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung und können sich ihre Klinik und Fachleute frei aussuchen; was insbesondere bei schweren Erkrankungen tatsächlich Leben retten kann. Dagegen steht Kassenpatienten eine Versorgung beim diensthabenden Arzt im nächstgelegenen Krankenhaus zu - in der Regel handelt es sich um ein Mehrbettzimmer. Wenn sie auf Wunsch in eine Spezialklinik mit besserem Ruf wechseln, müssen sie den Transport und die Mehrkosten selbst tragen.

Große Unterschiede gibt es auch in der zahnmedizinischen Versorgung. Privatpatienten können vereinbaren, dass ihre PKV die Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz fast voll übernimmt. Außerdem können sie sich beim Zahnersatz auch für Materialien entscheiden, die hochwertiger und teurer sind. Gesetzlich Versicherte erhalten Zahnersatz nur mit Festzuschuss, wobei die Leistung nicht an die tatsächlichen Kosten gebunden ist. So muss der Patient meist die Hälfte der Rechnung aus der eigenen Tasche zahlen. Teuer wird‘s ebenfalls, wenn er sich für eine andere Versorgung entscheidet, zum Beispiel anstatt für Amalgam-Füllungen für Keramik.

Die Vorteile der PKV liegen also eindeutig in der besseren Versorgung. Außerdem entscheidet der Versicherte selbst, welchen Schutz er tatsächlich erhält. Wer also bessere Leistungen und einen perfekten Service sucht, sollte möglichst viele private Krankenversicherungen vergleichen, da es erhebliche Tarifunterschiede gibt.
Quelle: versicherungaktuell.com

 

 

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