Reisekrankenversicherung
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Sie starten endlich Ihre Traumreise? Genießen Sie Ihren Urlaub in fernen Ländern ohne Sorgen, denn wenn Sie dort einmal zum Arzt müssen, begleitet Sie die Reisekrankenversicherung auf der ganzen Welt.
Europäische Krankenversicherungskarte braucht man die Reisekrankenversicherung
Die Europäische Krankenversicherungskarte hilft Ihnen nur begrenzt. Sie gilt auch nur in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Auch ist nicht immer sichergestellt, dass sie akzeptiert wird. Es kann also leicht passieren, dass Sie auf Behandlungskosten sitzen bleiben. Zusätzlich werden manche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen, z. B. ein notwendiger Rücktransport nach Deutschland.
Im Vergleich finden Sie viele günstige Angebote.
Versicherbar sind Reisedauern bis zu 365 Tagen. Den gewünschten Tarif können Sie direkt online beantragen:
Diese Leistungen sind in der Regel enthalten
ambulante ärztliche Behandlung, Arznei-, Verband- und Heilmittel
zahnärztliche schmerzstillende Behandlung, notwendige (einfache) Füllungen, Reparatur von Zahnprothesen
stationäre Behandlung, ggf. Operation und Unterbringung im Krankenhaus sowie für medizinisch notwendige Krankentransporte
medizinisch erforderlichen Rücktransport des Kranken,
Überführung ins Heimatland
bei Tod oder Bestattung im Ausland (Höhe der Todesfallsumme je nach Anbieter).
Die Versicherungsschutzdauer pro Auslandsreise beträgt meist zwischen 60 Tage bis zu einem Jahr.
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