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Die Kosten für eine Private Krankenversicherung werden nicht wie im Fall der gesetzlichen Variante vom Einkommen des Beitragszahlers abhängig gemacht. Je nach Gesundheitszustand, Alter und Geschlecht variieren die Beiträge. Private Krankenversicherungen sind privatwirtschaftlich strukturiert und stehen miteinander im Wettbewerb, zum Vorteil der Versicherten. Von günstigen Tarifen profitiert in der Regel allerdings nur, wer rechtzeitig in die PKV einsteigt. Vorher sollten Sie auf jeden Fall Leistungen und Preise vergleichen. Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen?

Gerade junge Gutverdiener sollten über den Abschluss einer privaten Krankenversicherung nachdenken.

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Für wen lohnt sich die Private?

Generell gilt, dass Junge, gut verdienende Menschen mit geringem Krankheitsrisiko mit der privaten Krankenversicherung in der Regel besser beraten sind. Da die Beiträge abhängig sind von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand, profitiert diese Gruppe von niedrigen Kosten bei besseren Leistungen.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Arbeitnehmer und Angestellte versichern, wenn ihr Jahres-Bruttoeinkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze das 3. Jahr in Folge übersteigt. Diese liegt im Jahr 2008 bei 48.150 Euro, das entspricht einem Monatseinkommen von 4.012,50 Euro. Wer noch keine 3 Jahre in Folge diese Grenze überschritten hat, bleibt pflichtversichert in der Gesetzlichen kann aber mit einer Krankenzusatzversicherung seine Leistungen verbessern.

Gesetzliche Krankenkasse, Private Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung?

Prinzipiell ist gesetzlich krankenversichert, wer als Arbeitnehmer oder Angestellter monatlich weniger als 4.012,50 Euro brutto verdient. Liegt das Einkommen in 3 aufeinanderfolgenden Jahren darüber, können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine GKV oder eine PKV abschließen.

Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind unabhängig von der Einkommenshöhe von der Krankenversicherungspflicht befreit und können zwischen PKV und GKV frei wählen. Eine Sonderregelung gilt für freiberuflich tätige Künstler und Journalisten: Über die Künstlersozialkasse sind sie wie Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze in der GKV versichert.


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