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Am 01.01.2009 steigt der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf 15,5%

Das bedeutet für viele eine deutliche Mehrbelastung. Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung kann sich jetzt besonders lohnen.

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Frauen bekommen die PKV jetzt möglicher Weise günstiger

Weibliche Versicherte der PKV sollen nicht weiterhin bei den Beitragskosten benachteiligt werden. Durch die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden Männer in der PKV nun an den Kosten für Schwangerschaft und Geburt genauso beteiligt wie Frauen, die bisher durch diese Risiken im Beitrag automatisch höher eingestuft wurden. In der Praxis werden daher ab 01.01.2008 die Beiträge für die Frauen etwas abgesenkt, während die der Männer dagegen angehoben werden. Für die Höhe der Veränderungen sind dabei allein die Versicherungsgesellschaften zuständig.

Bei Tariferhörungen in der Privaten Krankenversicherung darf jeder Versicherte kündigen

Für Männer und Frauen gilt gleichermaßen: Die Private Krankenversicherung kann innerhalb von 4 Wochen außerordentlich gekündigt und gewechselt werden, sofern eine Beitragserhöhung stattgefunden hat. Ausnahme hierfür ist allerdings die zuvor beschriebene Tariferhöhung bei Männern, die durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entstanden ist. Hier handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Beitragsveränderungen, die daher nicht kündigungsrelevant sind. Ordentliche Kündigungen sind darüber hinaus immer 3 Monate vor Ablauf des Versicherungs- oder Kalenderjahres möglich. mehr...

Vorteile der Privaten Krankenversicherung im Überblick:

Wer kann sich versichern

Krankenversicherung vergleichen

Vor der Gesundheitsreform 2009, sollten Sie, egal ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, die Beiträge der privaten Krankenversicherung einmal vergleichen. Vergleichen Sie die Tarife der privaten Krankenversicherung und fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.


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