Kündigung oder Wechsel der Privaten Krankenversicherung
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Wichtig: Bevor eine bestehende private Krankenversicherung aufgekündigt wird, muss die Annahmeerklärung des Folgeversicherers vorliegen. D. h. so rechtzeitig wie möglich einen Antrag auf Krankenversicherungsschutz stellen, damit bevor Sie Ihre Kündigung aussprechen, auch schon die Zusage vorliegt. Es könnte sonst folgendes passieren: Sie kündigen Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf. Bevor Sie jedoch Versicherungsschutz bei dem Folgeversicherer haben erkranken Sie oder erleiden einen Unfall.
Ordentliches Kündigungsrecht
Meist kann eine private Krankenversicherung jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Außerordentliches Kündigungsrecht
Bei Beitragsanpassungen bzw. Leistungskürzungen haben Sie zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht. Hier können Sie Ihre Kündigung zum Tag der Anpassung/Änderung aussprechen. I. d. R. erhalten Sie mindestens vier Wochen vor Wirksamkeit der Anpassung/Änderung hierüber einen schriftlichen Bescheid. Die Zeit ist also ausreichend, Sie sollten aber unverzüglich reagieren.
Für eine bestehende Verdienstausfallsversicherung / Krankentagegeld können Ausnahmen bestehen.
Die Versicherungsbeginne werden in einem solchen Fall dann passend gemacht, d. h. die Verdienstausfallsversicherung beginnt dann beim Folgeversicherer später. Somit werden ganz einfach Doppelzahlungen vermieden. Als Beitragserhöhung gilt nicht die Hochstufung von einem Kind in die Jugendlichen Stufe oder von einem Jugendlichen in die niedrigste Erwachsenenstufe.
Wechseltipp
Wer selten krank ist kann beim Wechsel mit einer Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung sparen
Nach den Bestimmungen sind Sie verpflichtet Erkrankungen bzw. Umstände die zur Beurteilung des Risikos erheblich sind zwischen Antragstellung und Annahme des Risikos dem Versicherer anzuzeigen.
Die Folge: Der Versicherer lehnt im ungünstigsten Fall die Übernahme des Risikos ab und Ihr derzeitiger Versicherer bestätigt Ihnen umgehend gerne die ausge-sprochene Kündigung. Damit so etwas nicht passiert, also ganz rechtzeitig den Antrag auf Versicherungsschutz stellen. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Das Kündigungsschreiben sollte immer per eingeschriebenem Brief erfolgen.
Private Krankenversicherer
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