Gesetzliche Krankenversicherung
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Zum Vergleich Private Krankenversicherung
Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
Damit Angestellte oder Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können, müssen
Sie seit mindestens drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Falls der Wechsel nahe dem Jahresende erfolgen soll, muss ebenso die neue zu erwartende Versicherungspflichtgrenze des kommenden Jahres überschritten werden.
Das Kündigungsschreiben sollte immer per eingeschriebenem Brief erfolgen. Gilt man zum 1.1. eines Jahres erstmals als versicherungsfrei, kann man gleich zum 1.1. in die private Krankenversicherung wechseln, bzw. kann dies noch bis zu 6 Wochen rückwirkend tun.
Seit 1.1. 2004 haben Sie ein Sonderkündigungsrecht sofern eine Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht. Die Kündigung muss der Krankenkasse bis zum Ende des auf die Erhöhung folgenden Kalendermonats vorliegen.
Krankenkassenwechsel
Lohnt sich für mich der Wechsel in eine andere
gesetzliche Krankenkasse?
Die Gesundheitsreform gibt den gesetzlichen Krankenkassen größerenSpielraum für mehr Wettbewerb um die besten Leistungen.
Zugleich müssen die Krankenkassen transparenter machen, wofür sie Ihr Geld ausgeben. Entscheidend für einen Kassenwechsel ist aber nicht nur der Beitragssatz. Sie müssen Kosten und Leistungen miteinander vergleichen. Dann wissen Sie, ob ein Wechsel für Sie Sinn macht und welche Krankenkasse am ehesten Ihren Bedürfnissen entspricht.
Ein Wechsel sollte daher gut überlegt sein.
Was Sie vor einem Wechsel klären sollten
Wie hoch ist der Beitragssatz?
Wofür gibt die Krankenkasse die Beiträge aus?
Wo bekomme ich die beste Beratung?
Welche Zusatzleistungen bietet mir die Krankenkasse?
Welches Bonussystem passt am besten zu mir?
Was muss ich bei einer Kündigung beachten?
Fragen Sie dazu Ihre Krankenkasse und lassen Sie sich vor einer Entscheidung von unabhängigen Verbraucherorganisationen wie den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest beraten.
Wo bekomme ich die beste Beratung?
Sie sollten überlegen, ob es Ihnen wichtig ist, für Ihre persönliche Beratung eine Geschäftsstelle in der Nähe zu haben. Oder reicht Ihnen der Service einer Direktkasse, mit der Sie sich nur telefonisch oder via Internet austauschen können?
Zusatzleistungen
Welche Zusatzleistungen bietet mir die Krankenkasse?
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird
laufend durch den Gemeinsamen Bundesausschuss konkretisiert. Die dort festgelegten erforderlichen medizinischen und pflegerischen Leistungen bieten Ihnen alle gesetzlichen Krankenkassen an. Darüber hinaus können sich Leistungsumfang und -qualität leicht unterscheiden.
So bieten manche Kassen zum Beispiel „Sonderleistungen“ bei
der häuslichen Krankenpflege oder bei der Haushaltshilfe. Je nach persönlichen gesundheitlichen Bedürfnissen können sich daraus für Sie Vorteile ergeben.
Kündigungsfristen
Wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen wollen, müssen Sie das in jedem Fall schriftlich tun.
Für Wechsler von einer gesetzlichen zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung gilt:
- ein permanentes Kündigungsrecht. Anstatt jährlich, tritt seit dem 1.1.2002 eine Kündigung am Ende des übernächsten Kalendermonats in Kraft. Eine im März ausgesprochene Kündigung gilt also beispielweise Ende Mai.
- eine längere Bindungsfrist. Wer sich einmal entschieden hat zu wechseln, der muss der neuen gesetzlichen Krankenkasse mindestens 18 Monate treu bleiben. Erst nach Ablauf dieser Frist, darf der Versicherte wieder wechseln.
- ein längeres Sonderkündigungsrecht. Die Bindungsfrist von 18 Monaten gilt nicht, wenn der Versicherte im Monat der Beitragserhöhung seines Krankenversicherers kündigt, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Für Wechsler von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privaten gilt:
- das Sonderkündigungsrecht. Wer als Angestellter mit seinem Einkommen 3 Jahre lang über 48.150 € im Jahr kommt oder sich selbstständig macht, der gilt als "freiwillig Versicherter" und kann von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln. Hier gilt die Regel, dass derjenige bereits im ersten Monat seine gesetzliche Krankenversicherung kündigen und rückwirkend zum 1. des Monats in die Private eintreten kann.
- ein permanentes Kündigungsrecht. Der Wechsel in die private Krankenversicherung kann regelmäßig nach Kündigung der gesetzlichen am Ende des übernächsten Kalendermonats in Kraft treten.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Den gesetzlichen Krankenkassen ist mit der Gesundheitsreform die Kooperation mit privaten Krankenversicherungsunternehmen gestattet. Als Ergänzung zu ihren Leistungen können sie dann Zusatzpolicen, beispielweise für Brillen, das Ein- oder Zwei-Bettzimmer im Krankenhaus, Naturheilverfahren oder eine Auslandsreisekrankenversicherung, vermitteln. Sie sollten auch hier Preise und Leistungen vergleichen und auf günstige Sondertarife achten.
Bonusprogramme
Die Krankenkasse kann Ihnen Bonusprogramme für gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten anbieten. Dazu gehört die regelmäßige Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen oder an qualitätsgesicherten Präventionsprogrammen. Auch wer sich in ein Hausarztsystem, in ein zugelassenes strukturiertes Behandlungsprogramm für chronisch Kranke (Disease-Management-Programm) oder in eine Integrierte Versorgung einschreibt, kann mit finanziellen Boni rechnen. Die Bonussysteme kann jede Krankenkasse individuell gestalten. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach und prüfen Sie, welches Angebot Ihren individuellen Bedürfnissen am besten entgegenkommt. Jede Krankenkasse muss selbst bewerten, mit welchen finanziellen Anreizen sie ihre Versicherten zu gesundheits- und kostenbewusstem Verhalten motiviert. Die Bandbreite reicht dabei von Ermäßigungen bei Zuzahlungen bis hin zu niedrigeren Beiträgen oder Modellen mit Beitragsrückerstattung. Arbeitgeber können ebenfalls einen finanziellen Bonus erhalten, wenn sie in ihren Unternehmen betriebliche Gesundheitsförderung anbieten. Jede Krankenkasse wird andere Lösungen finden.
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