Lücken mit der Krankenzusatzversicherung schließen
Der Gesetzgeber kann den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen jederzeit kürzen, damit werden Teile der Krankenversorgung gar nicht mehr oder nicht mehr vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Solchen Einschnitten kann man mit einer privaten Krankenzusatzversicherung begegnen.
Ob Sie sich zusätzlich absichern sollten, hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Versichert werden können die drei Bereiche ambulante Leistungen (z.B. Arztbesuche, Brille, Psychotherapie), zahnärztliche Leistungen (Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, Zahnersatz) und Leistungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt.
Krankenhauszusatzversicherung
Besonders im Krankenhaus erleichtert Privater Zusatzschutz Ihre Genesung, denn Sie entscheiden ob Sie im Ein- oder Zweibettzimmer und damit viel ruhiger und angenehmer liegen. Was aber noch viel wichtiger ist, Sie können sich den Arzt ob Chefarzt oder Spezialist für das jeweilige Fachgebiet aussuchen, der Sie behandeln soll!
Wenn Sie Kassenpatient sind haben Sie nur Anspruch auf Behandlung durch den diensthabenden Arzt, Unterbringung im Mehrbettzimmer und werden ins nächstgelegene Krankenhaus gebracht. In der Regel reicht das, doch die meisten Krankenhausbehandlungen werden im Voraus geplant. Sie sollten darüber nachdenken ob es nicht besser wäre dann eine auf Ihre Krankheit spezialisierte Klinik und einen erfahrenen Spezialisten aufzusuchen?
Sichern Sie sich Ihre bestmögliche Behandlung
Die Krankenzusatzversicherungen und Zahnzusatzversicherungen ergänzen die gesetzliche Krankenversicherung und bringt Sie in den Genuß der Behandlung als Privatpatient.
Mit einer Zusatzpolice können Sie als Kassenpatient ihren Krankenversicherungsschutz deutlich verbessern.
Ihre Vorteile der Krankenzusatzversicherung
- freie Arztwahl (nicht auf Kassenärzte beschränkt)
- Heilpraktikerleistungen
- keine Zuzahlung bei Medikamenten
- hohe Erstattung für Sehhilfen
- weltweiter Versicherungsschutz
- hochwertiger Zahnersatz ohne Beschränkungen
Wichtig: Häufig können Leistungen aus der Zusatzversicherung nicht sofort nach Abschluss in Anspruch genommen werden. Sie müssen mit Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen, bis beispielsweise die Kosten für eine teure Zahnarztbehandlung übernommen werden. Informieren Sie sich also rechtzeitig.
Aufbau der Privaten Krankenzusatzversicherung
Die meisten Bestandteile einer privaten Krankenzusatzversicherung bauen auf den Vorleistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung auf. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist daher zwingende Voraussetzung, um einen auf GKV-Vorleistungen basierenden Zusatzversicherungstarif abschließen zu können, dies gilt für:
- ambulante Zusatzversicherung
- stationäre Zusatzversicherung
- Zahn Zusatzversicherung
- Tagegeld
- Zusatzversicherung (sozialversicherungspflichtige Angestellte)
- Krankenhaustagegeld (KHT)
- Pflegeergänzung
- Auslandsreisekrankenversicherung (ARK)
auch dann als Zusatzversicherung abschließen, wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Wartezeiten
Im Gegensatz zur GKV gelten nach Versicherungsbeginn in der privaten Krankenzusatzversicherung zunächst Wartezeiten.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein festgelegten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Erstellung der Annahmeerklärung oder vor Erstellung des Versicherungsscheines bzw. vor Ablauf bestehender Wartezeiten.
In den Musterbedingungen MB/KK wird zwischen den allgemeinen und den besonderen Wartezeiten unterschieden.
Die allgemeinen Wartezeiten betragen 3 Monate und betreffen alle Leistungsbereiche des Versicherungsvertrages. In diesen drei Monaten nach Beginn des Vertrages ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit.
Die besonderen Wartezeiten betragen 8 Monate und betreffen bestimmte Leistungsbereiche des Versicherungsvertrages. In diesen 8 Monaten nach Beginn des Vertrages ist der Versicherer befreit von der Leistungspflicht für
- Entbindungen
- Zahnbehandlung
- Zahnersatz
- Kieferorthopädie
- Psychotherapie
Sinn und Zweck der Wartezeiten ist es zu verhinderen, dass der Versicherer für solche Krankheitsfälle zu Leisten hat, die sich bereits vor Vertragsabschluss abgezeichnet haben, ggf. sogar für den Versicherungsnehmer erst der Anlass waren, eine Zusatzversicherung abzuschließen.
In einigen Tarifwerken haben die Versicherer die Bedingungen zu Gunsten der Versicherungsnehmer verbessert, so entfallen die Wartezeiten bei Unfällen, sofern die Tarifbedingungen es vorsehen, können die Wartezeiten erlassen werden, wenn Sie auf einem entsprechenden Formular des jeweiligen Versicherers (ärztliches Zeugnis) die dort aufgeführten Fragen von einem Arzt Ihrer Wahl beantworten lassen, bzw. sich den dort geforderten Untersuchungen unterziehen.
Eine Anrechnung der gesetzlichen Vorversicherungszeiten auf die Wartezeiten, wie es bei der Krankenvollversicherung üblich ist, gibt es bei der Krankenzusatzversicherung nicht. Da das Leistungsniveau der Zusatzversicherungen über dem bisher versicherten Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegt und beim Einschluss von Mehrleistungen bzw. beim Einschluss von Leistungserhöhungen wie sie die neu abgeschlossenen Zusatztarife darstellen immer Wartezeiten gelten.
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