Gesetzliche Krankenversicherung


Gesetzliche Krankenversicherung

Geringe Leistungsunterschiede

Gesetzlich Versicherte können zwischen den Kassen einfach wechseln. Das lohnt sich oft, denn die Beiträge unterscheiden sich enorm. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zu 95% identisch - und das bei großen Unterschieden im Preis. Schnell sind die Kosten für eine zusätzliche Krankenzusatzversicherung eingespart und der Versicherungsschutz insgesamt besser als bei der besten Krankenkasse.

Empfehlungen bei den Krankenkassen

Ergänzung Zusatzversicherung: Der Gesetzgeber kann den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen jederzeit kürzen - damit werden Teile der Krankenversorgung gar nicht mehr oder nicht mehr vollständig von der GKV getragen. Solchen Einschnitten kann man mit einer privaten Krankenzusatzversicherung begegnen. Ob Sie sich zusätzlich absichern sollten, hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Versichert werden können die drei Bereiche: ambulante Leistungen (z. B. Arztbesuche, Brille, Psychotherapie), zahnärztliche Leistungen (Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, Zahnersatz) und Leistungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt.
Wichtig: Häufig können Leistungen aus der Zusatzversicherung nicht sofort nach Abschluss in Anspruch genommen werden. Sie müssen mit Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen, bis beispielsweise die Kosten für eine teure Zahnarztbehandlung übernommen werden. Informieren Sie sich also rechtzeitig. Investieren Sie die Beitragsersparnis in eine Krankenzusatzversicherung.


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Krankenkassenwechsel

Bevor Sie sich für einen Krankenkassenwechsel entscheiden, sollten Sie sich in jedem Fall umfassend informieren und beraten lassen. Wer von der gesetzlichen Kasse zu einem privaten Anbieter wechseln möchte, sollte den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn die Private den Abschluss bestätigt. So ist ausgeschlossen, dass der Antrag auf Grund von Vorerkrankungen abgelehnt wird und der wichtige Krankenversicherungsschutz fehlt.

Wollen Sie in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, müssen Sie grundsätzlich mindestens 18 Monate bei Ihrer alten Kasse versichert sein. Dann können Sie zum Ende des übernächsten Kalendermonats die Krankenkasse kündigen. Die Kündigung wird wirksam, sobald Sie innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse mit einer Bescheinigung nachweisen können.

Ausnahme: Erhöht Ihre bisherige Krankenkasse die Beiträge, können Sie auch dann kündigen, wenn Sie noch nicht 18 Monate lang versichert sind.







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