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Kann jeder in die Private Krankenversicherung wechseln?

Ob Sie eine Private Krankenversicherung abschließen können, hängt von Ihrem Beruf und/oder Verdienst ab. Grundsätzlich können Personen, die nicht einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen in die Private wechseln.

Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln?

Angestellte

Als Angestellter können Sie nur dann in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 € liegt. Das entspricht einem Monatseinkommen von 4.162,50 €. Auch Sondergehälter zählen zu dieser Verdienstgrenze mit hinzu.

Männer um die 30 müssen für eine gute Krankenversicherung mit einem monatlichen Beitrag von ca. 150 bis 300 € rechnen - Frauen um die 30 mit etwa 250 bis 400 €. Jährliche Selbstbeteiligungen können zwischen 300 € und 600 € liegen. Ihr Arbeitgeber zahlt davon die Hälfte. Für Angestellte und Arbeiter macht es meist keinen Sinn eine Selbstbeteiligung zu wählen, da dies aus eigener Tasche bezahlt werden muss, der Arbeitgeber beteiligt sich in der Regel nicht an der Selbstbeteiligung.

Selbstständige und Freiberufler

Jederzeit in eine Private Krankenversicherung wechseln können Selbstständige und Freiberufler. Einige Handswerksmeister und Künstler sind davon ausgenommen.

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Ärzte, Zahnärzte und Veterinäre

Ärzte, Zahnärzte und Veterinäre haben auch die Möglichkeit, eine Private Krankenversicherung abzuschließen. Einige Versicherer bieten für Ärzte interessante Tarife an.

Beamte

Beamte können sich ohne Einschränkungen in die Private Krankenversicherung wechseln. Einige Versicherer bieten auch für Beamte interessante Tarife an.

Die Beihilfe bezahlt Beamten 50 % der Behandlungskosten. Zur Absicherung der restlichen 50 % müssen Beamte um die 30 für eine sehr gute / gute private Krankenversicherung mit ca. 120 bis 150 € (Mann) bzw. 160 bis 180 € (Frau) rechnen.

Studenten

Mit dem Abschluss des 14. Semesters bzw. spätestens mit dem 30. Lebensjahr sind sie nicht mehr bei den Eltern mitversichert, sondern müssen jetzt eine eigene Krankenversicherung abschließen. Einige Versicherer bieten sehr günstige Studententarife an. Besonders für junge Männer ist die Mitgliedschaft in einer Privaten Krankenversicherung meist die günstigere Wahl.

Gesundheitsragen

Jede Private Krankenversicherungsgesellschaft wird Ihnen bei Ihrer Antragstellung einige Fragen zur Ihrer Gesundheit stellen, um sich ein umfassendes Bild von Ihrem Gesundheitszustand zu machen. Wenn schwerwiegende, nicht ausgeheilte Erkrankungen vorhanden sind, kann der zukünftige Versicherer einen Risikozuschlag von Ihnen fordern, einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz ganz ausschließen bzw. Ihren Antrag auch ablehnen. Hierbei sollten Sie unbedingt beachten, dass nicht jeder Versicherer die Risiken gleich beurteilt. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall!

Sollte eine Erkrankung später auftreten, kann die Versicherungsgesellschaft weder die Beiträge erhöhen, noch einen Leistungsausschluss oder Risikozuschlag verlangen.

Mit dem Eintrittsalter erhöhen sich für alle Kunden auch die Beiträge. So müsste eine angestellte Frau, die beim Abschluss der Versicherungspolice bereits über 40 Jahre alt ist, mit ihrem Arbeitgeber zusammen bereits rund 400 € bis 700 € Beitrag / Monat zahlen und das bei einem jährlichen Selbstbehalt von 300 €. Wenn jemand bereits an einer Krankheit (z. B. Rückenprobleme, Allergien) leidet oder in den letzten Jahren Operationen hatte, erhöhen die Versicherer meist den Beitrag zusätzlich noch um den so genannten Risikozuschlag.

 

Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag

Ein Tarif mit Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers wird von fast allen privaten Versicherungsgesellschaften angeboten. Je höher die gewählte Selbstbeteiligung, desto niedriger sind die Beiträge. Ein hoher Selbstbehalt lohnt sich aber nicht für alle Versicherungsnehmer, denn bei Angestellten trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages, beteiligt sich jedoch in der Regel nicht am Eigenanteil.

Ein Selbstbehalt lohnt sich bei Selbstständigen schon eher, da sie den vollen Beitrag selbst zahlen müssen. Beamte sollten keine Selbstbeteiligungen vereinbaren. Ihre Beitragsersparnis wäre minimal.

Private Krankentagegeldversicherung

Gegen Verdienstausfall bei Krankheit können Sie sich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern.

Achten Sie aber darauf, dass die Leistungen der Krankenversicherung nur für vorübergehende Krankheiten gezahlt werden. Sobald festgestellt wird, dass es sich um eine dauerhafte Berufsunfähigkeit, nicht also um eine vorübergehende Krankheit handelt, stellt in der Regel die Krankenversicherung die Zahlungen ein.

Weiterführender Link: Berufsunfähigkeitsrente

 

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